Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Kerkstroer Mobilstall GmbH & Co. KG1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Sie werden mit Auftragserteilung bzw. mit Entgegennahme der Ware durch den Käufer als bindend anerkannt. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden nur gültig, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2. Vertragsabschluss und Widerruf
Ein Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Käufer uns unsere Auftragsbestätigung unterschrieben zurücksendet, unsere Auftragsbestätigung formlos per E-Mail oder Post schriftlich bestätigt bzw. die Ware ohne vorherige Auftragsbestätigung entgegengenommen wird. Der Käufer hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Auf Kundenwunsch bereits individualisierte Auftragsgegenstände sind vom Widerrufsrecht ausgenommen.
3. Preise
Unsere Preise sind in EURO angegeben und verstehen sich grundsätzlich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes ausdrücklich angegeben ist. Kosten für Verpackung und Transport fallen ggf. zusätzlich an.
4. Zahlung
Rechnungen für unsere Mobilställe mit Fahrzeugpapieren sind innerhalb 8 Tagen nach Übernahme der Ware fällig. Nach Zahlungseingang senden wir dem Käufer die Fahrzeugpapiere per Einschreiben zu bzw. händigen wir diese persönlich an den Käufer oder einen vom Käufer bestellten Vertreter aus. Für Mobilställe ohne Fahrzeugpapiere bzw. andere Waren gilt Zahlung per Vorkasse oder Barzahlung bei Übernahme der Ware. Bei Aufträgen mit individuellen Anpassungen behalten wir uns das Recht vor, eine Anzahlung vor Produktionsbeginn bzw. eine Abschlagszahlung nach Fertigung eines Bauabschnitts zu verlangen.
5. Lieferung
Der von uns angegebene Liefertermin ist der voraussichtliche Fertigungstermin des Auftragsgegenstands. Da es Faktoren im Fertigungsprozess gibt, die wir nicht beeinflussen können, ist der Liefertermin keinesfalls verbindlich. Der Erfüllungsort ist Rietberg. Wird der Vertragsgegenstand auf Verlangen des Kunden zu einem anderen als den Erfüllungsort versendet, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonstigen mit dem Versand beauftragten Person übergeben hat. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Auftragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
7. Gewährleistung
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, so werden wir diesen nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Der Mangel muss uns durch den Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme gemeldet werden. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Mängelansprüche gelten nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, durch Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Käufer oder einem Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an der Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8. Transportschäden
Der Käufer oder ein vom Käufer beauftragter Dritter ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung zu prüfen, offensichtliche Transportschäden direkt beim Zusteller zu beanstanden und diese im Lieferschein bzw. Frachtbrief schriftlich zu vermerken. Der Käufer muss uns umgehend über die Beanstandung in Kenntnis setzen.
9. Haftung
Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Schäden, welche die Gesundheit oder das Leben von Personen betreffen.
10. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen unverändert Gültigkeit.
Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
Rietberg, Oktober 2023